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Vorübergehende Schließung des Vereinsheimes

Das Bayerische Staatsministerium hat eine Verfügung erlassen, nach der der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, untersagt wird. 

Dazu zählen auch Vereinsräume. 

Daher sind jegliche Aktivitäten, wie Training (fachlich und überfachlich), Gastronomie, Gesellschaften (wie z. B. Privatkegeln, Kartenspieler, etc.), Sauna usw. auf unseren Kegelbahnen und Vereinsräumen zu unterlassen. 

Wir bitten um Verständnis. 

Die Schließung wird aufgehoben sobald die Verfügung vom Bayerischen Staatsministerium widerrufen wird.  

Die Verfügung steht als Download auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums zur Verfügung

https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200309-aktuelle-informationen-zum-coronavirus/

corona 16.03.20